An die Uni geht nur, wer studiert oder forscht? Weit gefehlt: Ohne die mehr als 2.300 Mitarbeitenden im nichtwissenschaftlichen Bereich der Zentralen Universitätsverwaltung (ZUV) an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) läuft nichts. Was viele nicht wissen: Die FAU bietet Jahr für Jahr rund 50 Ausbildungsplätze in zehn Berufen an.
Im Ausbildungsberuf Kaufleute für Büromanagement bilden wir, die FAU – Bayerns zweitgrößte Universität, mit den Schwerpunkten Verwaltung und Recht sowie Öffentliche Finanzwirtschaft aus.
Das erwartet dich
Deine Aufgaben
Du erlernst Tätigkeiten und unterstützt in den Bereichen:
Warum du dich für eine Ausbildung an der FAU entscheiden solltest? Ganz einfach: Weil hier Zukunft entsteht. Mehr als 6.400 Beschäftigte arbeiten unter unserem gesetzten Leitbild „Wissen bewegen“ für eine bessere Welt. Wer dieses Leitbild unterstützen möchte, ist an der FAU genau richtig. Zusätzlich bieten wir dir:
Deine Ansprechpartnerin
Bei Fragen zur ausgeschriebenen Stelle steht dir Frau Jette Heise unter der Telefonnummer 09131/85-71269 oder per E-Mail an jette.heise@fau.de zur Verfügung.
Bemerkungen
Wir bitten dich, die Onlineplattform der FAU zu nutzen und von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail abzusehen. Bewerbungen, die auf dem Postweg bei uns eingehen, werden nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesendet.
Wegen der im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren zu erhebenden personenbezogenen Daten bitten wir Sie unsere Informationen nach Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung unter www.fau.de zu beachten.
Für alle Stellenausschreibungen gilt: Die Friedrich-Alexander-Universität fördert die berufliche Gleichstellung der Frauen. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetzes werden bei gleicher fachlicher Qualifikation und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, wenn die ausgeschriebene Stelle sich für Schwerbehinderte eignet. Details dazu finden Sie in der jeweiligen Ausschreibung unter dem Punkt "Bemerkungen".
Bei Wunsch der Bewerberin, des Bewerbers, kann die Gleichstellungsbeauftragte zum Bewerbungsgespräch hinzugezogen werden, ohne dass der Bewerberin, dem Bewerber dadurch Nachteile entstehen.
Ausgeschriebene Stellen sind grundsätzlich teilzeitfähig, es sei denn, im Ausschreibungstext erfolgt ein anderweitiger Hinweis.