Das Referat H5 befasst sich mit allen Aspekten rund um das Thema „Steuern“ an der FAU. Dies beinhaltet beispielsweise die Mitwirkung bei der Erstellung von Steueranmeldungen und Steuererklärungen sowie die Mitarbeit bei steuerlichen Prüfungen. Darüber hinaus benötigen wir Ihre fachliche Unterstützung bei der Umsetzung von gesetzlichen Neuerungen. Dabei liegt einerseits der Schwerpunkt in der Bearbeitung von steuerlichen Fragestellungen, andererseits spielt die Beratung der Einrichtungen und Lehrstühle eine zentrale Rolle.
Die Position kann in Vollzeit oder Teilzeit mit mindestens 20,05 h/Wo besetzt werden.
Die Stelle ist insbesondere geeignet für Bewerber (m/w/d), die nach einer Unterbrechung wieder in das Berufsleben einsteigen wollen oder Berufsanfänger (m/w/d) sind.
Bei Fragen zur ausgeschriebenen Stelle wenden Sie sich bitte an Frau Schuller unter der Telefonnummer 09131/85-70886 oder per E-Mail Laura.Schuller@fau.de
Wir bitten Sie, die Onlineplattform der FAU zu nutzen und von Bewerbungen auf dem Postweg oder per E-Mail abzusehen. Bewerbungen, die auf dem Postweg bei uns eingehen, werden nach Abschluss des Verfahrens nicht zurückgesendet. Die Bewerbungsfrist endet am 03.03.2023.
Wegen der im Zusammenhang mit dem Bewerbungsverfahren zu erhebenden personenbezogenen Daten bitten wir Sie, unsere Informationen nach Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung unter www.fau.de zu beachten.
Für alle Stellenausschreibungen gilt: Die Friedrich-Alexander-Universität fördert die berufliche Gleichstellung der Frauen. Frauen werden deshalb ausdrücklich aufgefordert, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte im Sinne des Schwerbehindertengesetzes werden bei gleicher fachlicher Qualifikation und persönlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, wenn die ausgeschriebene Stelle sich für Schwerbehinderte eignet. Details dazu finden Sie in der jeweiligen Ausschreibung unter dem Punkt "Bemerkungen".
Bei Wunsch der Bewerberin, des Bewerbers, kann die Gleichstellungsbeauftragte zum Bewerbungsgespräch hinzugezogen werden, ohne dass der Bewerberin, dem Bewerber dadurch Nachteile entstehen.
Ausgeschriebene Stellen sind grundsätzlich teilzeitfähig, es sei denn, im Ausschreibungstext erfolgt ein anderweitiger Hinweis.